Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres, die eine Beschäftigung oder eine Berufsausbildung beginnen wollen, müssen nach §32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ärztlich untersucht werden (die sogenannte Erstuntersuchung).
Nach einem ausführlichen Gespräch (Anamnese) anhand eines Fragebogens wird eine Ganzkörperuntersuchung durchgeführt.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Jugendliche unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg gebührenfrei in allen Kundenzentren der Bezirksämter. Dieser sollte zusammen mit den Eltern oder den Sorgeberechtigten ausgefüllt und unterschrieben zur Untersuchung mitgebracht werden. Möglicherweise sind in Abhängigkeit des Untersuchungsergebnisses weitere Nachuntersuchungen notwendig (§ 33 ff. JArbSchG). Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung über die Untersuchung die maximal 14 Monate alt sein darf.
Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen, sondern vom Amt für Arbeitsschutz übernommen.
Keiner Erstuntersuchung bedarf es bei einer lediglich geringfügigen oder maximal 2 Monate dauernden Beschäftigung eines Jugendlichen, soweit es sich um leichte Arbeiten handelt, die keine gesundheitliche Gefahr für den Jugendlichen darstellen (§ 32 JArbSchG).